Zielsetzung
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Handwerkliche Aufgaben an historischen Gebäuden und deren Innenausstattungen unterscheiden sich in der Regel von den im modernen Baugeschehen üblichen fachlichen und unternehmerischen Anforderungen an Handwerksbetriebe. „Handwerkliche Denkmalpflege“ - darunter verstehen wir weit mehr als die meisterliche Anwendung alter Handwerkstechniken und die Pflege von Handwerkstraditionen. Die besondere Herausforderung bei der Erhaltung des kulturellen Erbes stellt sich vor allem in der praktischen Tätigkeit im und am vorhandenen Bestand. Universalrezepte sind hier fehl am Platze, die traditionellen Techniken zur Schadensbehebung und moderne Restaurierungs- oder auch Konservierungsmethoden müssen im speziellen Einzelfall entwickelt und festgelegt werden. Die „Fachgruppe Restauratoren im Handwerk e.V.“ ist eine Interessensgemeinschaft von Meisterinnen und Meistern aus verschiedenen Handwerksberufen, die sich seit 1986 durch eine spezielle berufliche Fortbildung zum/zur “Geprüften Restaurator/in im Handwerk“ qualifiziert haben. Das im Jahre 1992 vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) formulierte Berufsbild mit der zusätzlichen Berufsbezeichnung als "Geprüfter Restaurator im Handwerk" definiert u.a. die zusätzliche Qualifikation durch die gründliche Aneignung vertiefter Kenntnisse und Fertigkeiten in der handwerklichen Denkmalpflege. Der Restaurator im Handwerk hat gelernt das Denkmal und seine Teile als materiellen, historischen Bedeutungsträger für die Gegenwart zu begreifen. Er lässt sich bei seiner Tätigkeit von dem Respekt vor der Originalsubstanz des geschichtlichen Zeugnisses und der Leistung seiner beruflichen Vorfahren leiten. Er weiß um die Einzigartigkeit jedes Denkmals und bevorzugt individuelle handwerkliche Lösungen, abgestimmt auf jede einzelne Instandsetzungsmaßnahme. Auf der Grundlage der "Charta von Venedig" berücksichtigt er bei seiner Vorgehensweise die Grundsätze der Reversibilität und wird vor allem sein handwerkliches Können für Reparaturmaßnahmen einsetzen, die dazu geeignet sind, Originalsubstanzen zu erhalten. Grundsätzlich bleibt der "Geprüfte Restaurator im Handwerk" Angehöriger eines Handwerksberufes somit ist er gewohnt, die volle unternehmerische Verantwortung für seine Leistungen zu übernehmen. Der ständige Erfahrungsaustausch sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit sind Bestandteil seines Berufsalltags. Während seiner Qualifizierung zum Restaurator im Handwerk hat er gelernt, mit wissenschaftlichen Konzepten und Gutachten umzugehen und akzeptiert deshalb die Grenzen seines Wissens und Könnens, um gegebenenfalls andere Fachleute hinzu zu ziehen.
Mitgliederkarte Stand: 30.04.2010
Die acht Handwerksberufe, denen die Mitglieder unserer Fachgruppe angehören, sind als Fachbereiche organisiert. Jeder Fachbereich ist mit einem Vertreter im Vorstand vertreten. Die Fachgruppe hat den Anspruch, in diesen 8 Fachbereichen für die restauratorische Kompetenz ihrer Mitglieder in der praktischen Denkmalpflege zu stehen. Wir verstehen uns als freiwilligen Zusammenschluss aus gemeinsamer Interessenslage, die Mitgliedschaft verfolgt einen privat-persönlichen Ansatz vor einem fachlich-beruflichen Hintergrund. Wir wollen jedem einzelnen Mitglied im Rahmen unserer Fachgruppe den Raum zu schaffen, bei Bedarf und Initiative seine Anliegen im bzw. über den Verein zu verfolgen.
Studienreise Rom im November 2008
Unsere Ziele sind: > der Gedanken- und Erfahrungsaustausch untereinander > die Optimierung der Darstellung des Restaurators im Handwerk in der Öffentlichkeit
Denkmal - Baustellen |











